Informationspflicht über die Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen (Omnibus-Richtlinie) ab 28.05.2022

Informationspflicht über die Sicherstellung der Echtheit von Kundenbewertungen (Omnibus-Richtlinie) ab 28.05.2022

Am 28.05.2022 tritt im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/2161 eine Erweiterung des UWG (§5 Abs. 3 UWG) in Kraft, nach der Unternehmen nunmehr eine Informationspflicht zukommt, sofern sie Kundenbewertungen veröffentlichen.

Der folgende Absatz wird dem UWG hinzugefügt (§5 Abs. 3 UWG):

“Macht ein Unternehmer Bewertungen zugänglich, die Verbraucher im Hinblick auf Waren oder Dienstleistungen vorgenommen haben, so gelten als wesentlich Informationen darüber, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.”

Wie setzt SHOPVOTE diese Informationspflicht um?

Damit die Bewertungprofile, die über unser Bewertungsportal abrufbar sind, den neuen Anforderungen entsprechen, wurden sie um zusätzliche Informationen ergänzt. Dazu haben Bewertungen, denen nachweislich ein Kaufvorgang zugrunde liegt, den Zusatz “Verifizierter Kaufvorgang” erhalten, damit Verbraucher transparent erkennen können, dass diese Bewertungen auf einem tatsächlichen Kauf beruhen. Zusätzlich enthält nun jedes Bewertungsprofil folgenden Hinweistext:

Hinweise zur Verifizierung von Bewertungen: Bewertungen, bei denen technisch durch SHOPVOTE sichergestellt wurde, dass ihnen ein tatsächlicher Kaufvorgang zugrunde liegt oder bei denen ein Kaufbeleg nachgewiesen wurden, erhalten den Hinweis: Verifizierter Kaufvorgang. Lesen Sie hier mehr: Zur Echtheit von Kundenbewertungen auf SHOPVOTE und über Maßnahmen der Missbrauchs- und Täuschungsprävention.

Über die Verlinkung “Zur Echtheit von Bewertungen auf SHOPVOTE…” halten wir ausführliche Informationen vor, die Verbrauchern erläutern, wie und welche Bewertungen von SHOPVOTE verifiziert werden. Diese Informationen sind über den folgenden Link abrufbar: https://www.shopvote.de/verifizierung-von-bewertungen

Wie kommen Händler, die Bewertungen über SHOPVOTE sammeln, ihrer Informationspflicht nach?

Unternehmen, die Kunden- oder Produktbewertungen von SHOPVOTE über Bewertungsgrafiken, Widgets, Plugins oder technische Schnittstellen (API) auf ihren Webseiten zugänglich machen, müssen ebenfalls die entsprechenden Informationspflichten erfüllen. In Zusammenarbeit mit der IT-Recht Kanzlei stellen wir Unternehmen die dazu nötigen Informationen zur Verfügung und bieten entsprechenden Mustertexte an.

Als Unternehmen können Sie die entsprechenden Hinweise zur Umsetzung auf folgender Informationsseite abrufen: https://www.shopvote.de/informationspflicht-bewertungen-omnibus-richtlinie

 

Ergänzende juristische Informationen zur Umsetzung der Informationspflicht finden Sie zudem auch bei der IT-Recht Kanzlei: Informationspflicht über Sicherstellung der Echtheit von Bwertungen